Mal nachgefragt - 240 er Breitreifen!
Da auch bei den Reifenherstellern die Entwicklungen neuer Gummimischungen immer weiter voran getrieben werden, kommt es vor, daß es einen Reifen, den man im Fahrzeugschein eingetragen hat, nicht mehr gibt.
Was nun?
Wenn man sucht, findet man meistens bei den Herstellern, die gleiche Serie mit anderen Bezeichungen, die auch meistens bessere Eigenschaften haben. Auch die Konkurrenten schlafen nicht.
Aber darf man sie auch fahren und bekommt man die Freigaben da für?
Und was ist zu beachten!

Ich hab mal ganz unverblümt, beim TÜV Nord angefragt.
Die Bezeichnungen ähneln sich und unterscheiden sich nur durch die Buchstaben H und V.
Der Buchstabe H besagt, daß die Reifen für eine Geschwindigkeit bis zu 210 km/h zugelassen sind.
Der Buchstabe V, daß sie bis 240 km/h zugelassen sind.
Der Zusatz XXL besagt, daß der Reifen formstabil ist und sich durch die Fliehkräfte im Fahrbetrieb nicht verfromt. Dies ist bei Schwingenumbauten wichtig, weil die Reifen manchmal nur 2 mm Luft auf beiden Seiten haben.
Die Buchstaben TL besagen, daß der Reifen schlauchlos gefahren wird.
Da das Motorrad mit einer Höhstgeschwindigkeit von 180 km/h angegeben wird, ist es eigentlich uninteressant und sollte eigentlich kein Problem darstellen.
Der nette Herr vom TÜV antwortete mir folgendes!
- Metzeler/Pirelli (auch mit Reifen anderer Hersteller): http://www.metzelermoto.de/product_info/fitment_chart.asp
- Continental: http://www.reifen-freigaben.de/freigaben_swf/freigaben.htm
- Michelin: http://www.michelin-motorrad.de/reifenkompass/displayform.php4
- Dunlop: http://www.dunlop.de/de/data/tyre/mbike/fr00motorad.html
- Bridgestone: http://www.bridgestone.de/articles.asp?ID=10181&menuID=1299&siteID=24
- Avon: http://www.cooperreifen.de/moto_start.htm

Aha!
Das ist ja schon mal ne Aussage!
Also, erstmal beim Hersteller des Motorrades nachgefragt.
Yamaha Motors Germany sagt dazu, daß sie keine Freigaben und Traglastgutachten erstellen, wenn das Fahrzeug nicht mehr dem Originalzustand entspricht.
Für die Originalbereifung, die im Fahrzeugschein eingetragen ist, wurden vor der Serienfertigung aufwändige Tests durchgeführt und können problemlos verwendet werden.
Zu weiteren Fragen, wenden sie sich bitte an den Reifenhersteller.

OK!
Alle Reifenhersteller bieten auf ihren Homepages, Freigaben für die Originalreifengrößen und Motorradtypen an.
Diese können gedownloaded und ausgedruckt werden.
Das ist also nicht das Problem!
Die meisten findet ihr auf unserer Gutachtenseite
http://www.wildstar-schleswig-holstein.de/gutachten_abecs___tips.php
Bei Sonderbereifungen ( Breitreifen ) muß individuell per Mail nachgefragt werden.
Das Segment der Breitreifen wird hart umkämpft, deswegen bieten fast alle Reifenherstellen superfette Walzen an.
METZELER / PIRELLI

Metzeler geht mit dem MARATHON ins Rennen und bietet gleich 2 an.
Die Namen!
Metzeler Marathon ME 880 240/40 R 18 M/C 79 H TL
und Metzeler Marathon XXL ME 880 240/40 R 18 M/C 79 V TL
Die Preise sind unterschiedlich! Bei dem XXL liegen die Preise zur Zeit zwischen 167,19 und 232,89 € ink. Versand.
Den normalen Marathon bekommt man neu zur Zeit gar nicht mehr, und wenn, dann sind das Restbestände älteren Baujahrs. Die bekommt man für 178,90 €
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Aber, der hintere Reifen ist nicht das Problem. Viel schlimmer ist das Vorderrad. 130 er Metzeler werden in Brasilien gefertigt und diese neigen zur Blasenbildung. Schaut bitte hier!
Versuch, Freigaben zu erhalten!
Ich schrieb an Metzeler:
Ich fahre eine Yamaha XV 1600 Wild Star ( VP 08 ) und in meinem Fahrzeugschein ist folgende Reifenkombination eingetrage. Vorne Metzeler Marathon ME 880 130/90 B 16MC 73 H und hinten ME 880 240/40 R 18 MC 79H. In Zukunft möchte ich den Metzeler ME 880 Marathon XXL 240/40 VR 18 M/C 79V TL fahren und benötige für diese Kombination, mit einem 130 er vorne, eine Reifenfreigabe. Der TÜV meinte, ich solle mich direkt an Metzeler wenden.
Sie mailten zurück:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir benötigen noch einige Informationen. Bitte senden Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Anfrage den Fahrzeugschein Ihres Motorrades per Fax (089
14908-510) oder E-Mail zu. Wir nehmen daraufhin gerne zu Ihrer Frage Stellung. Bitte übermitteln Sie uns für eventuelle Rückfragen auch eine Telefonnummer, unter der Sie tagsüber
erreichbar sind. Herzlichen Dank.
Viele Grüße
Pirelli Deutschland GmbH
Kundendienst München
Hatte eine Kopie meines Fahrzeugscheins zugemailt und am nächsten Tag einen Anruf bekommen. Die Freigaben werden per Post zugeschickt.
Warten wir es mal ab!


Toll finde ich, daß Pirelli sich und seiner Marke Metzeler selbst konkurenz macht, deswegen haben sie den Diablo auf den Markt geschmissen. Richtige Bezeichung:
Pirelli 240/40 ZR 18 79V TL DIABLO
Der Reifen kostet um die 149,62 € ist aber nicht für schwere Motorräder und Edelcruiser geeignet. Er ist ein Sportreifen für Ducati Monster und MT 01.

Der Dritte von Perelli / Metzeler ist der Night Dragon.
Es ist die neueste Entwicklung und heißt richtig:
Perelli 240/40 R 18 79V TL Night Dragon.
Er ist für Harley und schwere Cruiser ausgelegt und soll unglaublich sicher bei Regen und in extremer Schräglage sein.
Sein Preis liegt bei 150,23 €.
AVON

AVON steigt mit dem COBRA ins Rennen ein. Sein vollständiger Name lautet:
AVON COBRA AV72 RE 240/40 R 18 79V TL
Der Preis liegt zwischen 150,89 - 173,48 € inkl. Versand
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Mit der Firma Avon haben wir in letzter Zeit gute Erfahrungen gemacht. Bei Umbauprojekten ( 150 er vorne / 230 er hinten ) konnte man voll auf Avon zählen. Vorschläge und Freigaben der unterschiedlichsten Reifenkombinationen kamen promt und ohne Nachfrage. Super Service! Die Freigaben findet ihr auf unserer Gutachtenseite.
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Kein Wunder, daß der Service so gut ist. Avon versucht verstärkt auf dem europäischen Festland, Fuß zu fassen und bemüht sich um die Japanbike fahrende Kundschaft. Auf dem Sektor haben sie noch ungeahntes Wachstumspotenzial.
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Aber wie sieht es in meinem Fall aus?
Warten wir es ab! Ich habe sie angemailt.
Versuch, Freigaben zu erhalten!
Habe Avon angeschrieben!
Morgen!
Ich fahre eine Yamaha XV 1600 Wild Star und interessiere mich für den AVON COBRA AV72 RE 240/40 R 18 79V TL. In meinem Fahrzeugschein habe ich folgende Kombination eingetragen: vorne 130/90 B 16
M/C 73 H und hinten 240/40 R 18 M/C 79H. Welchen Reifen, in welcher Kombination empfehlen sie mir und wo bekomme ich die Freigaben her?
Schon mal vielen Dank im voraus!
Gruß
Die Antwort:
Avon hat mir ne Freigabe speziell für mein Bike zugeschickt!
Schaut selbst!
CONTINENTAL


Conti hat das Segment der Edelcruiser für sich entdeckt und haut mit dem Race Attack Custom eine Weltneuheit raus. Alleine der Name ist schon eine Kampfansage! Richtig heißt er:
RACE ATTACK CUSTOM 240/40ZR18 (79W) TL
Conti will unbedingt in diesen Markt rein, deswegen ist der Preis auch unschlagbar! Man bekommt ihn schon für 153,51 € inkl. Versand.

Reifen Info hier!
Versuch, Freigaben zu erhalten!
Habe bei Conti auf der Seite, 3 mal angefragt, aber keine Antwort erhalten! Schade!
GOOD YEAR


Dunlop schickt den Elite 3 ins Rennen. Das ist der Reifen für V - Rod Fahrer. Die richtige Bezeichnung lautet:
DUNLOP 240/40 R 18 79V TL ELITE 3
Ein sehr zuverlässiger Reifen, der speziell für schwere Motorräder hergestellt wurde. Genau wie der RACE ATTACK wurden hier verschiedene Gummimischungen verwendet.
Der Preis liegt zwischen 180,39 - 208,34 € inkl. Versand
Elite 3
Die perfekte Wahl für Tourenmotorräder
Unser Elite 3 wurde speziell für Touring-Maschinen sowie Performance-Cruiser wie die Harley V-Rod entwickelt. Diese Motorräder sind für den Geradeauslauf konzipiert und ermöglichen dem Fahrer, komfortabel viele Kilometer zurückzulegen. Deshalb nutzten wir unsere Erfahrung durch die Sportmax-Reihe zum Entwickeln einer Profilgestaltung, die höchste Stabilität und zugleich Agilität beim Kurvenfahren bietet. Denn auch Touring-Fahrer möchten dann und wann eine schnelle Kurve nehmen!
Hauptvorteile
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Versuch, Freigaben zu erhalten!
Ich habe mit Dunlop, Kontakt aufgenommen und wollte für den 240 er Elite 3 hinten und für den 130/90 B 16 M/C 73H vorne eine Freigabe haben. Das war aber gar nicht so einfach! Sie schrieben:
Guten Tag Herr XXX,
leider liegt keine wie von Ihnen gewünschte Freigabe vor.
Außerdem gibt es den Elite 3 nur in 240/40 R18, nicht aber in 130/90 B16
an. Diese Dimension bieten wir in Vorderradausführung z.B als D427 F an,
aber nur mit 67er Index. Das gleiche gilt für den D404F in normaler
Diagonalausführung.
Technische Datenblätter zur eventuellen Vorlage beim TÜV können wir Ihnen
bei Bedarf zusenden.
Das heißt: Für den Elite 3 gibt es kein Vorderradreifen mit der Bezeichnung 130/90 B 16 M/C 73H und dem Elite 3 Profil. Einen Reifen in 130/90 B 16 gibt es nur mit dem Profil D 427 F und D 404 F allerdings nur in den 67 H Ausführung ( 130/90 B 16 M/C 67H ).
Das ist schlecht! Weil ich den 130/90 B 16 M/C 67H nur im Zusammenhang mit einem 150/80 B 16 M/C 71H, also Originalbereifung fahren darf. Hilft mir also auch nicht weiter. Ich habe nochmal angefragt, welchen Vorderradreifen sie empfehlen.
Die Antwort!
Sehr geehrter Herr xxx,
wie Herr xxx Ihnen bereits mitgeteilt hat, haben wir für Ihr Motorrad mit diesen Reifendimensionen keine
Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen.
Wir übersenden Ihnen im Anhang die
entsprechenden Datenblätter unserer Reifen. Diese dienen als Diskussionsgrundlage für die Rücksprache mit der prüfenden Instanz. Sollte eine Reifenbindung bei Ihrem Motorrad bestehen, so ist die
Abnahme durch den TüV vorgeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH
TireInfoCenter
Interessante Datenblätter! Seht selbst!
Fazit
Der Dunlop 240 er Elite 3 hat zwar die besten Eigenschaften, in Kurven und bei Nässe, aber was nützt mir das, wenn es keinen passenden Reifen für vorne gibt, und ich mich erst mit den TÜV Ingeneuren auseinander setzen muß, welche Kombinationen an Profilen, ich fahren darf.
Das Service Team war eins der Schnellsten und stand mit Rat und Tat zur Seite, bringt aber auch nix, wenn man keine verbindliche Aussage bekommt.
Trotzdem haben sie sich bemüht und wenigstens die Datenblätter der Reifen rübergemailt. Mit denen kann man wenigstens versuchen, eine Freigabe, bzw. Eintragung zu bekommen. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt!

Bridgestone bietet keine Reifen in den Dimensionen an!

Michelin bietet ebenfalls keine Reifen in den Dimensionen an!
Allgemeines zum Thema Reifen!

Aktuelle Bezeichnungen
So bedeutet die Aufschrift 130/90B16 (69W) TL M/C folgendes:
- 130 bedeutet der Motorradreifen ist 130 mm breit
- 90 gibt das prozentuale Verhältnis von Reifenbreite zu Reifenquerschnitt an,.
- B Diagonal-Gürtelreifen für Vmax über 240 km/h
- 16 gibt den Felgendurchmesser in Zoll an.
- 69W Tragfähigkeitsindex 69 (325 kg), Speedsymbol W bedeutet eigentlich 270 km/h, es steht hier aber in Klammern und das bedeutet, der Reifen ist für Geschwindigkeiten größer 270km/h freigegeben
- TL ist eine Abkürzung für Tubeless und bedeutet schlauchlos.
- M/C steht für Motorcycle (Pflichtkennung für Amerika). Dieses Kennzeichnung, muss spätestens seit Mai 2003 auch auf Motorrad- und Rollerreifen in 13 Zoll bis 19 Zoll aufgebracht sein.
Die Aufschrift 130/80-18 69S TT bezeichnet einen Diagonalreifen und hierbei:
- – anstelle ZR deutet auf Diagonalbauweise hin.
- TT Tube Type, Reifen mit Schlauch
- S Speedsymbol, hier 180 km/h
- andere Angaben siehe oben.
Diese Angaben müssen in Deutschland mit den Daten im Fahrzeugschein übereinstimmen. Wichtig ist, dass die Kombinationen aus Vorder- und Hinterradbereifung eingehalten werden.
Bei einigen im Moment zugelassenen Motorrädern werden sogar explizit Hersteller und Modellbezeichnung der zu verwendenden Reifen vorgeschrieben.
Um etwas freier bei der Reifenwahl zu sein, kann man allerdings versuchen die Reifenbindung vom TÜV „austragen“ zu lassen. Besteht nämlich kein Herstellereintrag hat man die freie Wahl zwischen den Anbietern.
Eine weitere Möglichkeit ist die Freigabebescheinigung eines Reifenherstellers. Den darin eingetragenen Reifen darf man dann nutzen. Die Freigabebescheinigung erweitert die Liste im Fahrzeugschein ohne jeden bürokratischen Aufwand. Sie gibt es beim Reifenhändler oder beim Reifenhersteller, auch per Download von der Website der Unternehmen. Die Continental AG bietet die Bescheinigung sogar im Kreditkarten-Format an.
Der Geschwindigkeits- oder auch Speed Index ist wie folgt kodiert:
- A1 = 5 km/h,
- A2 = 10 km/h,
- A3 = 15 km/h,
- A4 = 20 km/h,
- A5 = 25 km/h,
- A6 = 30 km/h,
- A7 = 35 km/h;
- A8 = 40 km/h,
- B = 50 km/h,
- C = 60 km/h,
- D = 65 km/h,
- E = 70 km/h,
- F = 80 km/h,
- G = 90 km/h,
- J = 100 km/h,
- K = 110 km/h,
- L = 120 km/h,
- M = 130 km/h,
- N = 140 km/h,
- P = 150 km/h,
- Q = 160 km/h,
- R = 170 km/h,
- S = 180 km/h,
- T = 190 km/h,
- U = 200 km/h,
- H = 210 km/h,
- V = 240 km/h,
- Z >240 km/h,
- W = 270 km/h,
- (W) >270 km/h.
Das Kürzel Z beziehungsweise ZR gilt generell für Reifen über 240 km/h.
- Radialreifen (R)
- Diagonalreifen (–)
- Diagonal-Gürtelreifen (B)
Die Fahrzeughersteller schreiben für jeden Fahrzeugtyp genau den Reifenluftdruck vor. Dieser beeinflusst das Fahrverhalten und damit die Fahrsicherheit sowie die Reifenlebensdauer. Die Tragfähigkeit des Reifens hängt vom Luftdruck ab. Daher wird dieser jeweils für das leere und das voll beladene Fahrzeug angegeben. Diese Informationen sind in der Bedienungsanleitung des Motorrads oder in den Empfehlungen des Reifenherstellers für den jeweiligen Motorradtyp ersichtlich. Die Reifenhersteller veröffentlichen dazu sogenannte Reifenhandbücher.
Die Reifenprofiltiefe muss laut Gesetzgeber mindestens 1,6 mm betragen, sonst ist der Reifen auszuwechseln. Um das leichter sichtbar zu machen, sind in einigen Profilrillen kleine Erhebungen eingearbeitet, die sogenannten TWIs = tread wear indicator. Diese zeigen eine Restprofiltiefe an die je nach Hersteller unterschiedlich sein kann. Der Motorradfahrer, der mit weniger als 1,6 mm Profiltiefe unterwegs ist, hat damit den gesetzlichen Grenzwert unterschritten (StVZO §36: Bereifung und Laufflächen, Artikel 2) und muss mit Bußgeld und 3 Punkten im Verkehrszentralregister rechnen.
Die Lebensdauer eines Reifens ist nicht unbegrenzt. Die Reifenhersteller empfehlen einen Reifen, der fünf bis sechs Jahre alt ist, wegzuwerfen, weil der Reifen auch beim Stillstand altert, indem das Gummi versprödet. Seit einigen Jahren ist auf der Seitenwand des Reifens auch die sogenannte DOT-Nummer einvulkanisiert. Die ehemals drei – heute vierstellige Zahl zeigt die Produktionswoche, sowie das Produktionsjahr an. Bei Reifen ab dem Jahr 2000 ist die Bezeichnung immer vierstellig, beispielsweise 2203 = 22. Produktionswoche des Jahres 2003. Die Produktionswoche kann sich um eine Woche von der Kalenderwoche des jeweiligen Jahres unterscheiden.
Ist eine Laufrichtung durch Pfeile auf der Seitenwand des Reifens angegeben, muss das Rad beim Fahren in Pfeilrichtung rotieren.
Die Laufleistung ist die Strecke, die ein Reifen vom Neuzustand bis zum (meist durch Verschleiß) notwendigen Wechsel zurücklegt. Bei Straßenreifen ist spätestens beim Erreichen der Mindestprofiltiefe ein Wechsel notwendig - umgangssprachlich: "das Profil ist abgefahren".
Beim Motorradreifen hängt die erreichbare Laufleistung von vielen Faktoren ab, einige davon sind:
- Reifenfabrikat
- individuelle Fahrweise - häufiges gasgeben und bremsen erhöht den Verschleiß
- Geschwindigkeit - bei sehr hohe Geschwindigkeiten steigt der Verschleiß stark an
- Reifendruck - bei falschem Reifendruck steigt der Verschleiß
- Gewicht (Zuladung)
Wesentlich für die Laufleistung sind die verwendeten Materialmischungen. Man spricht dabei von "weich" für Reifen mit großer Bodenhaftung und höherem Verschleiß und "hart" bei geringerer Bodenhaftung und niedrigerem Verschleiß.
Die Reifenhersteller bieten für die unterschiedlichen Einsatzgebiete (Rennstrecke, Sport, Touren, Enduro, ...) speziell abgestimmte Reifen an. Je nach Einsatzzweck sind die erreichbaren Laufleistungen dadurch sehr unterschiedlich. Ein "weicher" Reifen speziell für die Rennstrecke soll die bestmögliche Bodenhaftung haben, muß aber häufig schon nach wenigen 100km gewechselt werden. Ein "härterer" Reifen für Tourenfahrten hat immer noch eine gute Haftungsfähigkeit, kann aber 10000km und mehr erreichen. Einige Hersteller verwenden bei Tourenreifen auch Mischformen für die Lauffläche: "weiche" Außenbereiche für hohe Schräglagenhaftung und ein "härterer" mittlerer Bereich für eine hohe Laufleistung bei der häufigeren Fahrt geradeaus.
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- DOT Nummern Bezeichnungen
-
- Ein Reifen mit der DOT-Nummer 347 wurde in der KW 34 des Jahres 1987 hergestellt.
- Ein Reifen mit der DOT-Nummer 489
wurde in der KW 48 des Jahres 1999 hergestellt.
- Ein Reifen mit der DOT-Nummer 4503 wurde in der KW 45 des Jahres 2003 hergestellt.
-
DOT Nummer 3-stellig + Pfeil = 1990er Jahre / DOT Nummer 4-stellig = ab 2000
Freigaben für Motorradreifen

Bei den meisten Motorrädern ist neben der Reifengröße auch ein Fabrikat in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Oftmals gibt es aber Alternativen anderer Hersteller oder neue Reifenmodelle, die den
Wünschen und Bedürfnissen der Fahrer eher entsprechen als die eingetragene Serienbereifung.
Motorradfahrer, die umgerüstet haben oder umrüsten wollen, werden immer wieder durch falsche Informationen verunsichert. Die Fabrikatsbindung hat in Deutschland nach wie vor seine Gültigkeit und
ist zulässig. Ist in den Fahrzeugpapieren ein Reifenfabrikat eingetragen, so ist dieses Fabrikat zunächst bindend.
Motorrad- und Reifenhersteller testen jedes Jahr Hunderte von Reifen. Hierbei werden Motorräder mit allen erdenklichen Reifenkombinationen in Fahrsituationen und Grenzbereiche gebracht, in die
normale Motorradfahrer kaum vorstoßen. Erst wenn das Testprogramm zur vollsten Zufriedenheit absolviert ist, erteilen die Fahrzeug- und Reifenhersteller die Freigab in Form von Hersteller- oder
Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Ein für ein bestimmtes Motorrad freigegebenes Fabrikat kann bedenkenlos gefahren werden, wenn die Größenbezeichnungen mit den Angaben im Fahrzeugschein
übereinstimmen.
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhält der Motorradfahrer bei den Fahrzeug- oder Reifenherstellern.
Die nunmehr freigegebenen Reifen müssen nicht eingetragen werden! Neue Reifen unterliegen für Ihre Produktion seit dem 01.01.1998 einer Bauartengenehmigungspflicht. Beim Vorliegen einer
entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigung sind sie deswegen von einer Anbauabnahme und einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere befreit.
Aus der Hersteller- bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung geht hervor, dass bei der ordnungsgemäßen Verwendung der Reifen keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. D.h. das
Motorrad befindet sich hinsichtlich der Reifenumrüstung im vorschriftsmäßigen Zustand und die Betriebserlaubnis ist nicht erloschen. Es darf also zu keiner Beanstandung bei einer
Verkehrskontrolle kommen. Sie sollten jedoch die Bescheinigung stets bei sich führen.