Offene Auspuffanlagen! Laut und leise! Geht das?
In der neuen Bikers News gibt es einen sehr interessanten Bericht über verstellbare Auspuffanlagen.
Wen es interessiert, der sollte sie unbedingt kaufen!!!!
Legal, illegal, halblegal? Ein guter Sound geht noch immer. Wir erklären euch die neuesten Schalldämpfer-Systeme
Wer heutzutage seinem Bike mehr Power und mehr Sound zukommen lassen will, dem eröffnet ausgerechnet eine EG-Richtline mehr legale Wege als früher. Hieß es bisher „Entweder – Oder“, so könnt ihr inzwischen beides haben: Laut und legal. Aber nur nacheinander.
Soundmanagement für Gesetzeslücken
Ausschlaggebend für diese Möglichkeiten war die Einführung der EG-Richtlinie 97-24 zur Überprüfung der Lautstärke von Auspuffanlagen. Der Prüfzyklus sieht nämlich vor, dass bei einem Motorrad
mit mehr als vier Gängen eine Mess-Strecke mit 20 Metern Länge, aus exakt 50 km/h, im zweiten und dritten Gang je viermal durchfahren wird. Beim Einfahren in die Messstrecke muss der Fahrer voll
bis zum Ende der 20 Meter beschleunigen. Dann werden die acht gemessenen Werte gerundet und noch 1 db (A) Toleranz abgezogen.
Was außerhalb dieser Bereiche stattfindet, ist zumindest theoretisch egal. Harley-Davidson hatte sich diese Bestimmungen zunutze gemacht und im Jahr 2006 ein elektronisches Soundmanagement
eingeführt. Die aktuelle Dyna hat zum Beispiel zwei verschiedene Schalldämpfer: Einen ziemlich offenen, der noch für etwas Harley-Feeling sorgt, und einen komplett gedämpften, der alle
gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Im Stand verschließt eine Klappe den Abgasstrom zum offenen Schalldämpfer. Man kann also lustig am Gas drehen – aus dem „lauten“ Topf kommt kein Tönchen. Erst
wenn das Motorrad fährt, öffnet sich die Klappe wieder und beide Schalldämpfer kommen zum Einsatz. Bei knapp 50 km/h, der Geschwindigkeit, bei der die Messung beginnt, schließt sich eine Klappe
im Auspuff wieder. Bei rund 65 km/h, der Geschwindigkeit, bei der die Messung abgeschlossen ist, öffnet sich die Klappe wieder.
Wer dieses elektronische Klappensystem manipuliert, bekommt nur unwesentlich mehr Sound, Leistung und Drehmoment. Das Klappensystem gibt es bei Sportwagen schon seit einigen Jahren. Bei
Kontrollen muss man also davon ausgehen, dass die Polizei weiß, wo sie suchen muss – zumal auch BMW ein Klappensystem verbaut, um den Boxern ein bisschen mehr Sound einzuhauchen. Diese Systeme
haben allerdings ihren Preis. Sie sind technisch aufwändig, teuer, und sie müssen auf jedes Motorradmodell neu abgestimmt werden.
Brüllen auf Knopfdruck
Die bayerische Schalldämpfer-Manufaktur Penzl-Bikes hat eine technisch einfachere Möglichkeit im Angebot, legal mit EG-Betriebserlaubnis an mehr Sound und Power zu kommen: Der Penzl-Schalldämpfer
kann über ein manuell per Seilzug einstellbares Abgasventil laut oder leise gedreht werden. Im Bereich der StVZO darf das Motorrad natürlich nur mit geschlossenem Ventil bewegt werden. Auf
Privatgelände, Treffen oder sonstigen Veranstaltungen darf der Gesetzgeber allerdings nicht mitreden.
Einzige Auflage bei der Verwendung der Penzl-Anlage: Der Stellhebel zum Bedienen des Abgasventils darf nicht am Lenker befestigt werden. Das sieht die Polizei nämlich gar nicht gerne. Sobald sie
mit ihrer Kelle winkt, könnte der Biker den Hebel unmerklich auf „legal“ umlegen. Die Polizei könnte dann nicht per Augenschein feststellen, in welchem Zustand die Maschine gefahren wurde.
Aber sollte doch jemand mit geöffnetem Ventil im öffentlichen Straßenverkehr angehalten werden, sieht es ebenfalls gar nicht so schlecht für ihn aus. Penzl begründet das: „Das Fahren mit offenem
Abgasventil ist keine Manipulation der Auspuffanlage. Denn der Auspuff ist in seiner Bauart mit verstellbarem Abgasventil und angeschlossenem Seilzug zugelassen. Es wäre in dem Fall nur eine
Funktion der Auspuffanlage verwendet worden, die im Bereich der StVZO nicht erlaubt ist.“ Wird das Ventil zugedreht, ist das Bike wieder vollkommen legal. Das Bußgeld, das für die „unerlaubte
Benutzung“ fällig würde, wäre Ermessenssache des Beamten – in der Regel werden solche Ordnungswidrigkeiten aber mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro abgehandelt.
... weiter geht’s in der BIKERS NEWS Ausgabe 08/2010
In der Fahrgeräuschsimulationshallle von Harley-Davidson wird der legale Klang designed
Zum Vergleich: Oben die originalen Victory-Schalldämpfer, unten die Penzl-Tüten
Aus „Zu“ mach „Auf“: Die Schalldämpfer-Öffnung wird per Seilzug betätigt
Die Penzl-Tüten an der Victory Hammer
Penzl-Bikes
Petra Michalsky &
Paweena Penzkofer
Krankenhausgasse 30a
94315 Straubing
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Fax 09421 - 430 34 58
Text: Andreas Güldenfuß
